Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von EVO Clean
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen EVO Clean (nachfolgend „Dienstleister“ oder „EVO Clean“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“
genannt).
(2) Sie gelten sowohl für private Verbraucher (§13 BGB) als auch für gewerbliche Kunden (§14 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Durch die Beauftragung einer Leistung oder die Nutzung eines Angebots von EVO Clean erkennt der Auftraggeber die AGB in der jeweils gültigen Fassung an.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EVO Clean stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsabschluss & Angebot
(1) Ein Vertrag zwischen EVO Clean und dem Auftraggeber kommt durch eine mündliche oder schriftliche Beauftragung, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Dienstleistung zustande.
(2) Angebote von EVO Clean sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, EVO Clean alle relevanten Informationen zum Objekt, Verschmutzungsgrad, Zugangsmöglichkeiten und besondere Anforderungen mitzuteilen.
(4) EVO Clean behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder zusätzliche Kosten zu berechnen, falls der tatsächliche Reinigungsaufwand erheblich vom ursprünglichen Angebot abweicht.
§3 Leistungsumfang & Durchführung
(1) Die genaue Beschreibung der Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, den Leistungsbeschreibungen auf der Website oder individuellen Absprachen.
(2) Die Reinigung erfolgt fachgerecht und unter Einhaltung der geltenden Standards.
(3) Der Dienstleister behält sich vor, bestimmte Reinigungsmethoden oder -mittel nach eigenem Ermessen auszuwählen, sofern dadurch keine erheblichen Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
(4) Sollte der Auftraggeber besondere Reinigungsmittel oder Methoden wünschen, müssen diese vorab abgestimmt und ggf. gesondert vergütet werden.
(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu reinigende Fläche bzw. das Fahrzeug für die Durchführung der Reinigung zugänglich ist.
(6) Sollte durch äußere Umstände (z. B. schlechte Wetterbedingungen, unvorhergesehene Hindernisse) eine Reinigung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, kann EVO Clean den Termin verschieben oder den Auftrag anpassen.
§4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und sind, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung für die Reinigung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung oder der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste.
(3) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart:
Privatkunden: direkt nach Leistungserbringung in bar oder per EC-/Kreditkarte fällig.
Geschäftskunden: innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich EVO Clean das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
(5) Falls der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug gerät, kann EVO Clean die weitere Ausführung von Dienstleistungen verweigern oder nur gegen Vorauszahlung leisten.
§5 Stornierung & Terminverschiebung
(1) Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung des Termins ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(2) Erfolgt die Stornierung kurzfristiger als 24 Stunden vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 50 % des vereinbarten Preises berechnet.
(3) Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin oder storniert weniger als 2 Stunden vorher, wird der volle Rechnungsbetrag fällig.
(4) EVO Clean behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Probleme) zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
§6 Haftung & Gewährleistung
(1) EVO Clean haftet ausschließlich für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Verletzungen von Leben,
Körper oder Gesundheit handelt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sichtbare Schäden oder Mängel binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Reinigung als mängelfrei abgenommen.
(3) EVO Clean übernimmt keine Haftung für Schäden durch:
Vorhandene Materialermüdung oder mangelnde Pflege der Oberflächen
Falsche oder fehlende Angaben des Auftraggebers über besondere Materialeigenschaften
Verdeckte Mängel (z. B. Lackschäden, Risse, unsachgemäß behandelte Materialien)
(4) Eine Rückerstattung des Preises ist ausgeschlossen, sofern eine Nachbesserung möglich ist.
§7 Reklamationen & Nachbesserung
(1) Sollte der Auftraggeber mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sein, kann eine einmalige kostenlose Nachbesserung erfolgen.
(2) Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden schriftlich erfolgen.
(3) Falls eine Nachbesserung nicht möglich oder zumutbar ist, kann eine angemessene Preisminderung vereinbart werden.
§8 Datenschutz & Vertraulichkeit
(1) EVO Clean verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(3) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.
§9 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von EVO Clean.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.